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Zusätzlich zu den Vorgaben gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 sollten digitale Arbeitsplattformen Transparenz- und Informationspflichten in Bezug auf automatisierte Beobachtungssysteme und automatisierte Systeme unterliegen, die genutzt werden, um Entscheidungen zu treffen oder zu unterstützen, die sich auf Plattformarbeit leistende Personen, einschließlich der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten, auswirken, wie etwa auf ihren Zugang zu Arbeitsaufträgen, ihren Verdienst, ihre Sicherheit und Gesundheit, ihre Arbeitszeit, ihren Zugang zu Fortbildung, ihre Beförderung oder gleichwertige Maßnahmen sowie ihren vertraglichen Status, einschließlich der Beschränkung, Aussetzung oder Beendigung ihres Kontos. Die Art und Form von Informationen, die den Personen, die Plattformarbeit leisten, zu solchen automatisierten Systemen zur Verfügung zu stellen sind, und wann dies zu geschehen hat, sollte im Einzelnen festgelegt werden. Die einzelnen Plattformbeschäftigten sollten diese Informationen in knapper, einfacher und verständlicher Form erhalten, sofern die Systeme und ihre Merkmale sie und gegebenenfalls ihre Arbeitsbedingungen unmittelbar betreffen, damit sie ordnungsgemäß unterrichtet werden. Sie sollten auch das Recht haben, umfassende und detaillierte Informationen über alle einschlägigen Systeme anzufordern. Umfassende und detaillierte Informationen über diese automatisierten Systeme sollten auch den Vertretern der Plattformarbeit leistenden Personen sowie den zuständigen nationalen Behörden auf deren Ersuchen zur Verfügung gestellt werden, damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen können.
Digitale Arbeitsplattformen stellen Personen, die Plattformarbeit leisten in prägnanter Form die in Absatz 1 genannten Informationen über die Systeme und ihre…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass digitale Arbeitsplattformen den zuständigen Behörden Informationen über die von Personen, die Plattformarbeit leisten,…
Zusätzlich zu dem Recht auf Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten, die die betroffene Person einem Verantwortlichen gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU)…
In Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren betreffend die Rechte und Pflichten nach der vorliegenden Richtlinie könnten sich die Informationen zur…
Informationen über Personen, die Plattformarbeit leisten, insbesondere die Anzahl dieser Personen, Informationen über ihren Vertrags- oder Beschäftigungsstatus…
Der Einsatz automatisierter Beobachtungssysteme und automatisierter Entscheidungssysteme im Zusammenhang mit der Plattformarbeit ist mit der Verarbeitung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.