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Damit die zuständigen nationalen Behörden sicherstellen können, dass digitale Arbeitsplattformen die arbeitsrechtlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften einhalten, insbesondere wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat niedergelassen sind, in dem der Plattformbeschäftigte seine Arbeit leistet oder in einem Drittland, sollten die digitalen Arbeitsplattformen den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem die Arbeit ausgeführt wird, die von Plattformbeschäftigten geleistete Arbeit melden. Eine systematische und transparente Bereitstellung von Information, auch auf grenzüberschreitender Ebene, ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um unlauteren Wettbewerb zwischen digitalen Arbeitsplattformen zu verhindern. Die Verpflichtung zur Meldung von Plattformarbeit gemäß dieser Richtlinie sollte die in anderen Rechtsakten der Union festgelegten Melde- oder Notifizierungspflichten nicht ersetzen.
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass digitale Arbeitsplattformen den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem die Arbeit ausgeführt wird, die von…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass digitale Arbeitsplattformen den zuständigen Behörden Informationen über die von Personen, die Plattformarbeit leisten,…
Wenn Plattformen in mehreren Mitgliedstaaten oder grenzüberschreitend tätig sind, ist nicht immer klar, wo und von wem die Plattformarbeit geleistet wird,…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten zusammenarbeiten, unter anderem durch den Austausch von Informationen gemäß den nationalen…
In dieser Richtlinie sollten verbindliche Vorschriften festgelegt werden, die für alle digitalen Arbeitsplattformen gelten, unabhängig vom Ort ihrer…
Zusätzlich zu den Vorgaben gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 sollten digitale Arbeitsplattformen Transparenz- und Informationspflichten in Bezug auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.