Erwägungsgrund 2 32024L2839
In ihrer Mitteilung vom 16. März 2023 mit dem Titel „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ hat die Kommission sich verpflichtet, die Berichtspflichten zu rationalisieren und zu vereinfachen, um letztlich solche Lasten um 25 % zu verringern, ohne dass die jeweiligen politischen Ziele untergraben werden.