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Gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Richtlinie 2011/24/EU hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorzulegen. Dieser Bericht stützt sich in hohem Maße auf die Unterstützung und Informationen der zuständigen nationalen Behörden. Gemäß Artikel 14 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses 2014/287/EU der Kommission sind die mit der Richtlinie 2011/24/EU eingerichteten Europäischen Referenznetzwerke alle fünf Jahre zu evaluieren. Um die Berichterstattungs- und Bewertungsanforderungen anzugleichen und den Verwaltungsaufwand für die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Informationen über die Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU vorlegen müssen, zu verringern, sollte die Häufigkeit der Berichterstattung durch die Kommission auf alle fünf Jahre geändert werden. Da der jüngste Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2011/24/EU im Jahr 2022 veröffentlicht wurde, sollte der nächste Bericht 2027 veröffentlicht werden.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 12. Juni 2026 und ab dem 12. Juni 2027 alle fünf Jahre einen Bericht über die Bewertung der…
„(1) Die Kommission erstellt bis zum 25. Oktober 2027 und anschließend alle fünf Jahre einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie und legt diesen dem…
Gemäß der Richtlinie (EU) 2022/1999 hat die Kommission außerdem dem Europäischen Parlament und dem Rat erstmals 1999 und in der Folge mindestens alle drei Jahre…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis zum 30. September 2020 und in der Folge alle vier Jahre auf der Grundlage der von den…
Alle fünf Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie vor. Der erste Bericht wird…
Folgender Artikel wird eingefügt: Berichterstattung (1) Die Mitgliedstaaten legen der Kommission bis zum 31. Oktober 2025 einen Bericht über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.