Erwägungsgrund 16 32024L2841
Menschen mit Behinderungen, die in einen anderen Mitgliedstaat reisen oder diesen besuchen, werden bei der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit gegenüber Menschen ohne Behinderungen sowie Menschen mit Behinderungen, die Inhaber einer Behindertenbescheinigung, eines Behindertenausweises oder eines anderen förmlichen Dokuments sind, mit dem der Behindertenstatus oder Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung in dem Mitgliedstaat anerkannt wird, in den sie reisen oder den sie besuchen, erheblich benachteiligt.