Erwägungsgrund 11 32024L1799
Stellt der Reparaturbetrieb das Europäische Formular für Reparaturinformationen zur Verfügung, so sollte er dies innerhalb einer angemessenen Frist tun, die der kürzestmöglichen Zeit entsprechen sollte, nachdem die Anfrage gestellt wurde und bevor der Verbraucher durch einen Vertrag über die Erbringung von Reparaturdienstleistungen gebunden ist. Wird kein Europäisches Formular für Reparaturinformationen bereitgestellt, sollte ein Verbraucher auch einen Vertrag über die Erbringung von Reparaturdienstleistungen mit einem Reparaturbetrieb aufgrund vorvertraglicher Informationen schließen können, die auf andere Weise im Einklang mit der Richtlinie 2011/83/EU bereitgestellt wurden.