Erwägungsgrund 9 32016L2102
Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf der Grundlage gemeinsamer Anforderungen an einen barrierefreien Zugang besser zugänglich gemacht werden. Die Angleichung der nationalen Maßnahmen auf Unionsebene auf der Grundlage einer Vereinbarung über die Anforderungen an einen barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist erforderlich, um die bestehende Fragmentierung des Binnenmarkts zu überwinden. Die Unsicherheit für Entwickler würde abnehmen und Interoperabilität würde gefördert. Die Anwendung technologieneutraler Barrierefreiheitsanforderungen wird Innovationen nicht behindern und könnte diese sogar anregen.