Erwägungsgrund 29 32019L0882
Diese Richtlinie dient der Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen für elektronische Kommunikationsdienste und damit verbundener Produkte und der Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/1972, in der Vorschriften über die Gleichwertigkeit des Zugangs und über Wahlmöglichkeiten für Endnutzer mit Behinderungen festgelegt sind. In der Richtlinie (EU) 2018/1972 sind auch die nach den Universaldienstverpflichtungen geltenden Vorschriften über die Erschwinglichkeit des Internetzugangs und von Sprachkommunikation und über die Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit der zugehörigen Endeinrichtungen, Sonderausrüstungen und Dienste für Verbraucher mit Behinderungen festgelegt.