Erwägungsgrund 23 32024L2841
Die Empfehlung 98/376/EG des Rates bietet ein europäisches Muster eines Parkausweises für Menschen mit Behinderungen, das die Anerkennung solcher Parkausweise in allen Mitgliedstaaten erleichtert. Aufgrund des nicht bindenden Charakters dieser Empfehlung haben jedoch ihre Umsetzung und die Einführung spezifischer nationaler Ergänzungen des empfohlenen Musters oder Abweichungen davon zu einer Vielzahl unterschiedlicher Parkausweise für Menschen mit Behinderungen geführt. Diese Vielzahl hemmt die grenzüberschreitende Anerkennung dieser Parkausweise in den Mitgliedstaaten und behindert den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu bestimmten Parkbedingungen und Stellplätzen in anderen Mitgliedstaaten, die Inhabern eines Parkausweises für Menschen mit Behinderungen vorbehalten sind. Zudem wurde diese Empfehlung nicht aktualisiert, um den aktuellen technologischen und digitalen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Außerdem traten in den Mitgliedstaaten Probleme mit Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit Parkausweisen für Menschen mit Behinderungen auf, da das Format in der Regel recht einfach und leicht zu fälschen ist und sich in der Praxis von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheidet, was eine Überprüfung erschwert. Die Ziele der Empfehlung 98/376/EG werden in Anbetracht dieser Richtlinie nicht mehr erreicht, da in dieser Richtlinie in diesem Bereich detailliertere rechtsverbindliche Vorschriften enthalten sind. Allerdings sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, Parkausweisen für Menschen mit Behinderungen, die vor dem Geltungsbeginn der Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie im Einklang mit der genannten Empfehlung ausgestellt wurden, dieselbe Wirkung wie dem Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen in ihrem Hoheitsgebiet zuzuerkennen.