Erwägungsgrund 39 32024L2823
Es müssen grundlegende gemeinsame Regeln für die Anforderungen an und die technischen Mittel für die Darstellung von Designs in jeder Form der visuellen Wiedergabe in der Phase der Einreichung der Anmeldung festgelegt werden, wobei technische Fortschritte in Bezug auf die Visualisierung von Designs und die Bedürfnisse der Industrie der Union in Bezug auf neue digitale Designs berücksichtigt werden sollten. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten harmonisierte Standards durch die Angleichung von Vorgehensweisen.