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Menschen mit Behinderungen können angesichts ihres Behindertenstatus oder Anspruchs auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung bei den zuständigen Behörden oder Stellen ihres Wohnsitzstaats die Ausstellung eines Parkausweises für Menschen mit Behinderungen beantragen, mit dem das Recht auf bestimmte, Menschen mit Behinderungen vorbehaltene Parkbedingungen und Stellplätze anerkannt wird. Jeder Mitgliedstaat verfügt über ein Antragsverfahren auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, mit dem Menschen mit Behinderungen oder ihre Begleit- oder Unterstützungspersonen, einschließlich persönlicher Assistenzkräfte, einen Parkausweis erhalten können, sowie über Kriterien, die zu erfüllen sind, um einen solchen Ausweis zuerkannt zu bekommen.
Die Mitgliedstaaten stellen mit den dafür erforderlichen Maßnahmen sicher, dass Inhabern eines Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen bei…
Ein von einem Mitgliedstaat ausgestellter Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen wird in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt.
Die gegenseitige Anerkennung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen sollte Personen mit einem…
Der für die Ausstellung des Europäischen Behindertenausweises oder des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen zuständige Mitgliedstaat sollte…
Damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen, die von Behörden oder privaten Anbietern angeboten werden,…
Der Europäische Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sollen alle Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ihr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.