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Diese Richtlinie gilt für In Bezug auf Unterabsatz 1 Buchstabe a darf der Buchstabe „A“ auf dem Europäischen Behindertenausweis auch für Menschen mit Behinderungen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf gemäß dem nationalen Recht und den nationalen Gepflogenheiten hinzugefügt werden.
Unionsbürger sowie Familienangehörige, deren Behindertenstatus oder Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung von den zuständigen Behörden oder Stellen ihres Wohnsitzstaats anerkannt wurde, einschließlich indem ihnen im Einklang mit den nationalen Zuständigkeiten, Gepflogenheiten und Verfahren eine Behindertenbescheinigung, ein Behindertenausweis oder ein anderes förmliches Dokument ausgestellt wurde, und die von einer oder erforderlichenfalls mehreren anderen Personen, einschließlich einer oder mehrerer persönlichen Assistenzkräfte, oder von Assistenztieren — was mit dem Buchstaben „A“ auf ihrem Europäischen Behindertenausweis vermerkt werden kann — begleitet oder unterstützt werden kann,
Unionsbürger sowie Familienangehörige, deren Anspruch auf Parkbedingungen und Stellplätze, die Menschen mit Behinderungen vorbehalten sind, von den zuständigen Behörden oder Stellen ihres Wohnsitzstaats anerkannt wurde, einschließlich indem ihnen im Einklang mit den nationalen Zuständigkeiten, Gepflogenheiten und Verfahren ein Parkausweis für Menschen mit Behinderungen oder ein anderes Dokument ausgestellt wurde, und die von einer oder erforderlichenfalls mehreren anderen Personen, einschließlich einer oder mehrerer persönlichen Assistenzkräften, begleitet oder unterstützt werden kann.
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