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Die Mitgliedstaaten sollten mit Unterstützung der Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Fälschungs- oder Betrugsrisiken in Bezug auf den Europäischen Behindertenausweis oder den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen zu verhindern, und die betrügerische Ausstellung, betrügerische Verwendung und Fälschung dieser Ausweise aktiv bekämpfen. Die Mitgliedstaaten sollten Informationen über solche Fälle austauschen, um das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, da die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus der Eckpfeiler des Europäischen Behindertenausweises ist. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass bei allen Maßnahmen zur Verhütung von Fälschung oder Betrug den Rechten von Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen wird und dass diese Maßnahmen nicht zur Stigmatisierung dieser Menschen führen. Die Mitgliedstaaten sollten Menschen mit Behinderungen und ihre Vertretungsorganisationen bei der Gestaltung und Durchführung der Maßnahmen konsultieren.
Die Mitgliedstaaten treffen mit Unterstützung der Kommission die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Fälschung und Betrug und gehen aktiv gegen jedwede…
Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen zur Sensibilisierung von Behörden und privaten Anbietern für das Vorhandensein und die Verwendung des Europäischen…
Der für die Ausstellung des Europäischen Behindertenausweises oder des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen zuständige Mitgliedstaat sollte…
Der Europäische Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sollen alle Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ihr…
Menschen mit Behinderungen, insbesondere jene mit nicht sichtbaren Behinderungen, erhalten aufgrund mangelnden Problembewusstseins, von Missverständnissen oder…
Die gegenseitige Anerkennung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen sollte Personen mit einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.