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Insbesondere im Softwaresektor ist ein hohes Innovationsniveau erforderlich. Um die Innovationskapazität von Kleinst- und Kleinunternehmen, die Software herstellen, zu unterstützen, sollte es diesen Unternehmen möglich sein, mit Herstellern, die ihre Software in ein Produkt integrieren, vertraglich zu vereinbaren, dass diese bei einer fehlerhaften Softwarekomponente, die Schäden verursacht, beim Softwarehersteller keinen Rückgriff nehmen. Solche vertraglichen Vereinbarungen, die in einigen Mitgliedstaaten bereits angewandt werden, sollten zulässig sein, da der Hersteller des Produkts als Ganzes in jedem Fall für eine etwaige Fehlerhaftigkeit des Produkts und seiner Komponenten haftet. Die Haftung gegenüber einer geschädigten Person sollte jedoch niemals durch eine solche vertragliche Vereinbarung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Ein Hersteller, der Software als Komponente in ein Produkt integriert, hat kein Rückgriffsrecht gegen den Hersteller einer fehlerhaften Softwarekomponente, die…
Die Möglichkeit für Wirtschaftsakteure, sich der Haftung zu entziehen, indem sie beweisen, dass die Fehlerhaftigkeit entstanden ist, nachdem sie das Produkt in…
Wenn freie und quelloffene Software, die nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit bereitgestellt wird, anschließend von einem Hersteller im Rahmen einer…
Im digitalen Zeitalter können Produkte körperlicher oder nicht-körperlicher Art sein. Software — z. B. Betriebssysteme, Firmware, Computerprogramme, Anwendungen…
Wenn die Hersteller in der Entwurfs- und Entwicklungsphase von Dritten bezogene Komponenten in Produkte mit digitalen Elementen integrieren, sollten sie in…
Der Schutz natürlicher Personen erfordert es, dass alle am Produktionsprozess beteiligten Hersteller haftbar gemacht werden können, wenn ein Produkt oder die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.