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Es kann zu Situationen kommen, in denen die Handlungen und Unterlassungen einer anderen Person als eines potenziell haftbaren Wirtschaftsakteurs zusätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Produkts zur Ursache des erlittenen Schadens beitragen, z. B. wenn ein Dritter eine Schwachstelle in der Cybersicherheit eines Produkts ausnutzt. Im Interesse des Verbraucherschutzes sollte in Fällen, in denen ein Produkt fehlerhaft ist — beispielsweise aufgrund einer Schwachstelle, die das Produkt weniger sicher macht als von der breiten Öffentlichkeit berechtigterweise erwartet werden darf —, die Haftung des Wirtschaftsakteurs nicht aufgrund solcher Handlungen oder Unterlassungen Dritter gemindert werden oder entfallen. Es sollte jedoch möglich sein, die Haftung des Wirtschaftsakteurs zu mindern oder auszuschließen, wenn die geschädigten Personen selbst durch Fahrlässigkeit zur Ursache des Schadens beigetragen haben, z. B. wenn die geschädigte Person Updates oder Upgrades, die vom Wirtschaftsakteur bereitgestellt werden und die den Schaden gemildert oder vermieden hätten, fahrlässig nicht installiert hat.
Die Haftung eines Wirtschaftsakteurs kann gemindert werden oder entfallen, wenn der Schaden durch die Fehlerhaftigkeit des Produkts und zugleich durch ein…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die folgenden Wirtschaftsakteure gemäß dieser Richtlinie für Schäden haftbar sind: Die Haftung des Herstellers gemäß…
Abweichend von Absatz 1 Buchstabe c wird ein Wirtschaftsakteur nicht von der Haftung befreit, wenn die Fehlerhaftigkeit eines Produkts auf eine der folgenden…
Die Möglichkeit für Wirtschaftsakteure, sich der Haftung zu entziehen, indem sie beweisen, dass die Fehlerhaftigkeit entstanden ist, nachdem sie das Produkt in…
Im Interesse einer gerechten Risikoverteilung sollten Wirtschaftsakteure von der Haftung befreit werden, wenn sie beweisen können, dass besondere entlastende…
Ein Wirtschaftsteilnehmer, der ein Produkt derart verändert oder lagert, dass dessen Leistung oder Sicherheit beeinträchtigt sein könnte, sollte den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.