Erwägungsgrund 32 32024L2881
Mit der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates sollen die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Quecksilberemissionen auf der Grundlage eines Lebenszyklusansatzes und unter Berücksichtigung von Produktion, Verwendung, Abfallmanagement und Emissionen geschützt werden. Die Bestimmungen in dieser Richtlinie über die Überwachung von Quecksilber ergänzen diese Verordnung und dienen ihr als Informationsgrundlage.