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A. Referenzmethoden für die Beurteilung der Konzentrationen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Benzol, Kohlenmonoxid, Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber, Nickel, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Ozon und anderen Schadstoffen in der Luft sowie der Ablagerungsraten 1. Referenzmethode zur Messung der Schwefeldioxidkonzentration in der Luft Die Referenzmethode zur Messung der Schwefeldioxidkonzentration ist die in der Norm EN 14212:2012 „Außenluft — Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Schwefeldioxid mit Ultraviolett-Fluoreszenz“ beschriebene Methode. 2. Referenzmethode zur Messung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden in der Luft Die Referenzmethode zur Messung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden in der Luft ist die in der Norm EN 14211:2012 „Außenluft — Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz“ beschriebene Methode. 3. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM10 in der Luft Die Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM10 in der Luft ist die in der Norm EN 12341:2023 „Außenluft — Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10- oder PM2,5-Massenkonzentration des Schwebstaubes“ beschriebene Methode. 4. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM2,5in der Luft Die Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM2,5 in Luft ist die in der Norm EN 12341:2023 „Außenluft — Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10- oder PM2,5-Massenkonzentration des Schwebstaubes“ beschriebene Methode. 5. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Arsen, Cadmium, Blei und Nickel in der Luft Die Referenzmethode für die Probenahme von Arsen, Cadmium, Blei und Nickel in der Luft ist die in der Norm EN 12341:2023 „Außenluft — Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10- oder PM2,5-Massenkonzentration des Schwebstaubes“ beschriebene Methode. Die Referenzmethode für die Messung der Konzentration von Arsen, Cadmium, Blei und Nickel in Luft ist die in der Norm EN 14902:2005 „Luftbeschaffenheit — Standardisiertes Verfahren zur Bestimmung von Pb, Cd, As and Ni als Bestandteil der PM10-Fraktion des Schwebstaubes“ beschriebene Methode. 6. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Benzol in der Luft Die Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Benzol in der Luft ist die in der Norm EN 14662 „Luftbeschaffenheit — Standardverfahren zur Bestimmung von Benzolkonzentrationen“ (Teile 1 (2005), 2 (2005) und 3 (2016)) beschriebene Methode. 7. Referenzmethode zur Messung der Kohlenmonoxidkonzentration in der Luft Die Referenzmethode für die Messung der Kohlenmonoxidkonzentration in der Luft ist die in der Norm EN 14626:2012 „Außenluft — Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Kohlenmonoxid mit nicht-dispersiver Infrarot-Photometrie“ beschriebene Methode. 8. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft Die Referenzmethode für die Probenahme von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in der Luft ist die in der Norm EN 12341:2023 „Außenluft — Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10- oder PM2,5-Massenkonzentration des Schwebstaubes“ beschriebene Methode. Die Referenzmethode für die Messung der Konzentration von Benzo[a]pyren in der Luft ist die in der Norm EN 15549:2008 „Luftbeschaffenheit — Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Benzo[a]pyren in der Luft“ beschriebene Methode. Solange keine durch eine EN-Norm geregelte Methode für die anderen in Artikel 9 Absatz 8 genannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe vorliegt, können die Mitgliedstaaten national genormte Methoden oder durch ISO-Normen geregelte Methoden wie die ISO-Norm 12884 anwenden. 9. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration des gesamten gasförmigen Quecksilbers in der Luft Die Referenzmethode für die Messung des gesamten gasförmigen Quecksilbers in der Luft ist die in der Norm EN 15852:2010 „Außenluftbeschaffenheit — Standardisiertes Verfahren zur Bestimmung des gesamten gasförmigen Quecksilbers“ beschriebene Methode. 10. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Cadmium, Blei, Nickel, Quecksilber und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen Die Referenzmethode für die Bestimmung der Ablagerung von Arsen, Cadmium, Blei und Nickel ist die in der Norm EN 15841:2009 „Luftbeschaffenheit — Messverfahren zur Bestimmung von Arsen, Cadmium, Blei und Nickel in atmosphärischer Deposition“ beschriebene Methode. Die Referenzmethode für die Bestimmung der Ablagerung von Quecksilber ist die in der Norm EN 15853:2010 „Außenluftbeschaffenheit — Standardisiertes Verfahren zur Bestimmung der Quecksilberdeposition“ beschriebene Methode. Die Referenzmethode für die Bestimmung der Ablagerung von Benzo[a]pyren und den anderen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen gemäß Artikel 9 Absatz 8 ist die in der Norm EN 15980:2011 „Luftqualität — Bestimmung der Deposition von Benz[a]anthracen, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[j]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen, Benzo[a]pyren, Dibenz[a,h]anthracen und Indeno[1,2,3-cd]pyren“ beschriebene Methode. 11. Referenzmethode zur Messung der Ozonkonzentration in der Luft Die Referenzmethode für die Messung der Ozonkonzentration in der Luft ist die in der Norm EN 14625:2012 „Außenluft — Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Ozon mit Ultraviolett-Photometrie“ beschriebene Methode. 12. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von elementarem und organischem Kohlenstoff in der Luft Die Referenzmethode für die Probenahme von elementarem und organischem Kohlenstoff in der Luftist die in der Norm EN 12341:2023 „Außenluft — Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10- oder PM2,5-Massenkonzentration des Schwebstaubes“ beschriebene Methode. Die Referenzmethode für die Messung der Konzentration von elementarem und organischem Kohlenstoff in der Luft ist die in der Norm EN 16909:2017 „Außenluft — Messung von auf Filtern gesammeltem elementarem Kohlenstoff (EC) und organisch gebundenem Kohlenstoff (OC)“ beschriebene Methode. 13. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von NO3 -, SO4 2-, Cl-, NH4 +, Na+, K+, Mg2+ und Ca2+in PM2,5 in der Luft Die Referenzmethode für die Probenahme von NO3 -, SO4 2-, Cl-, NH4 +, Na+, K+, Mg2+ und Ca2+ in PM2,5 in der Luft ist die in der Norm EN 12341:2023 „Außenluft — Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10- oder PM2,5-Massenkonzentration des Schwebstaubes“ beschriebene Methode. Die Referenzmethode für die Messung der Konzentration von NO3 -, SO4 2-, Cl-, NH4 +, Na+, K+, Mg2+ und Ca2+ in PM2,5 in der Luft ist die in der Norm EN 16913:2017 „Außenluft — Messverfahren zur Bestimmung von NO3 -, SO4 2-, Cl-, NH4 +, Na+, K+, Mg2+, Ca2+ in PM2,5 wie auf Filtern abgeschieden“ beschriebene Methode. 14. Methoden für die Probenahme und Messung der Konzentration von flüchtigen organischen Verbindungen, bei denen es sich um Ozonvorläuferstoffe handelt, Methan, ultrafeinen Partikeln, Ruß (black carbon), der Größenverteilung ultrafeiner Partikel, Ammoniak, partikel- und gasförmigem zweiwertigem Quecksilber, Salpetersäure und Levoglucosan sowie des oxidativen Potenzials von Partikeln Solange keine durch eine EN-Norm geregelte Methode für die Probenahme und Messung der Konzentration von flüchtigen organischen Verbindungen, bei denen es sich um Ozonvorläuferstoffe handelt, Methan, ultrafeinen Partikeln, Ruß (black carbon), der Größenverteilung ultrafeiner Partikel, Ammoniak, partikel- und gasförmigem zweiwertigem Quecksilber, Salpetersäure und Levoglucosan sowie des oxidativen Potenzials von Partikeln vorliegt, können die Mitgliedstaaten entscheiden, welche Methoden sie für die Probenahme und Messung im Einklang mit Anhang V verwenden, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Messziele, einschließlich der in Anhang VII Abschnitt 3 Teil A und Anhang VII Abschnitt 4 Teil A festgelegten Messziele. Sofern durch internationale Normen, EN-Normen oder nationale Normen geregelte Referenzmethoden für die Messung oder technische Spezifikationen des CEN vorliegen, so können diese verwendet werden. B. Nachweis der Gleichwertigkeit 1. Die Mitgliedstaaten können auch andere Methoden anwenden, wenn sie nachweisen können, dass damit gleichwertige Ergebnisse wie mit den unter Abschnitt A des vorliegenden Anhangs genannten Referenzmethoden erzielt werden, oder — bei Partikeln — eine andere Methode, wenn sie nachweisen können, dass diese einen konstanten Bezug zur Referenzmethode aufweist, etwa eine automatische Messmethode, die den Anforderungen der Norm EN 16450:2017 „Außenluft — Automatische Messeinrichtungen zur Bestimmung der Staubkonzentration (PM10; PM2,5)“ entspricht. In diesem Fall werden die mit dieser anderen Methode erzielten Ergebnisse korrigiert, damit sie in Bezug auf die Ergebnisse, die bei der Anwendung der Referenzmethode erzielt worden wären, gleichwertig sind. 2. Die Kommission kann von den Mitgliedstaaten die Erstellung und Übermittlung eines Berichts über den Nachweis der Gleichwertigkeit gemäß Nummer 1 verlangen. 3. Bei der Beurteilung, ob der in Nummer 2 genannte Bericht akzeptabel ist, stützt sich die Kommission auf ihren Leitfaden für den Nachweis der Gleichwertigkeit. Haben die Mitgliedstaaten vorläufige Faktoren zur ungefähren Berechnung der Gleichwertigkeit verwendet, so ist die ungefähre Berechnung der Gleichwertigkeit auf der Grundlage dieses Leitfadens zu bestätigen oder anzupassen. 4. Die Mitgliedstaaten nehmen die Korrekturen gegebenenfalls auch rückwirkend an Messdaten aus der Vergangenheit vor, damit die Daten besser vergleichbar sind. C. Normzustand Beim Volumen gasförmiger Schadstoffe ist als Normzustand eine Temperatur von 293 K und ein atmosphärischer Druck von 101,3 kPa zugrunde zu legen. Bei Partikeln und in Partikeln zu analysierenden Stoffen (einschließlich Arsen, Cadmium, Blei, Nickel und Benzo[a]pyren) werden für die Angabe des Probenvolumens die Umgebungsbedingungen — Lufttemperatur und Luftdruck am Tag der Messungen — zugrunde gelegt. D. Gegenseitige Anerkennung der Daten Für den Nachweis, dass die Messgeräte die Leistungsanforderungen der Referenzmethoden gemäß Abschnitt A dieses Anhangs erfüllen, akzeptieren die gemäß Artikel 5 benannten zuständigen Behörden und Stellen Prüfberichte anderer Mitgliedstaaten, sofern die Prüflaboratorien nach der einschlägigen harmonisierten Norm für Prüf- und Kalibrierlaboratorien akkreditiert wurden. Die ausführlichen Prüfberichte und alle Prüfergebnisse werden anderen zuständigen Behörden oder den von ihnen benannten Stellen zur Verfügung gestellt. In den Prüfberichten ist nachzuweisen, dass die Messgeräte alle Leistungsanforderungen erfüllen, auch wenn bestimmte Umwelt- und Standortbedingungen typisch für einen bestimmten Mitgliedstaat sind und außerhalb des Spektrums der Bedingungen liegen, für das das Gerät in einem anderen Mitgliedstaat bereits geprüft und typgenehmigt wurde. E. Referenzanwendungen zur Modellierung der Luftqualität Solange keine EN-Norm für die Qualitätsziele der Modellierung vorliegt, können die Mitgliedstaaten entscheiden, welche Modellierungsanwendungen sie im Einklang mit Anhang V Abschnitt F verwenden.
Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der LuftAls Referenzmethode für die Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der…
A. Unsicherheit bei Messungen und Modellierungsanwendungen zur Beurteilung der Luftqualität Tabelle 1 — Mess- und Modellierungsunsicherheit bei…
Die Richtlinie 2004/107/EG wird wie folgt geändert: (1) Anhang IV Abschnitt I wird wie folgt geändert: (a) Die Tabelle erhält folgende Fassung: „Benzo(a)pyren…
(1) Die obere Beurteilungsschwelle und die untere Beurteilungsschwelle für PM2,5 gelten nicht für die Messungen zur Beurteilung der Einhaltung des zum Schutz…
Die Richtlinie 2008/50/EG wird wie folgt geändert: (1) Anhang I Abschnitt C erhält folgende Fassung: „C. Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität…
(2) Orientierende Messungen sind Messungen, die weniger häufig vorgenommen werden, jedoch die anderen Datenqualitätsziele erfüllen. Die (auf der Grundlage eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.