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Um den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Kanalisationen und kommunale Abwasserbehandlungsanlagen, die im Einklang mit den Anforderungen dieser Richtlinie gebaut werden, so ausgelegt, gebaut, betrieben und gewartet werden, dass unter allen normalen örtlichen klimatischen Bedingungen eine ausreichende Leistung gewährleistet ist. Da kommunale Abwasserinfrastrukturen als kritische Einrichtungen im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates eingestuft wurden, sollten die Mitgliedstaaten außerdem sicherstellen, dass bei der Auslegung, beim Bau und beim Betrieb von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen und Kanalisationen ihre Anfälligkeit für Extremereignisse aufgrund des Klimawandels beachtet wird.
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass zur Erfüllung der Anforderungen der Artikel 6, 7 und 8 kommunale Abwasserbehandlungsanlagen so geplant, ausgeführt,…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, daß zur Erfüllung der Anforderungen der Artikel 4, 5, 6 und 7 Abwasserbehandlungsanlagen so geplant, ausgeführt,…
Zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sollten die Mitgliedstaaten die von der kommunalen Abwasserbewirtschaftung ausgehenden Risiken ermitteln…
Erforderlichenfalls sollten die Mitgliedstaaten ihre Infrastruktur für die Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser entsprechend ihrer Bevölkerungszahl…
Um sicherzustellen, dass die Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser für die Umwelt und die menschliche Gesundheit unbedenklich ist, stellen die…
Im Fall von zur Verwertung bestimmten Abfällen sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein sicherzustellen, dass die Abfallbehandlungsanlagen, die unter die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.