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Um die Leistung der Schiffe, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, weiter zu verbessern und gleiche Ausgangsbedingungen für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, ist eine Zertifizierung der Qualität der Verwaltungsverfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems gemäß ISO- oder gleichwertigen Normen erforderlich. Sie sollte für die mit Besichtigungen, Flaggenstaat-Inspektionen, Audits, Kontrollen und Zeugniserteilung befassten operativen Teile der Tätigkeiten der Verwaltung gelten, für die der Mitgliedstaat als Flaggenstaat verantwortlich ist, sowohl national (Erstregister) als auch international (Zweitregister). Darüber hinaus sollten alle einschlägigen Tätigkeiten — einschließlich der Einzelheiten der Zuständigkeiten, der Befugnisse, und der wechselseitigen Beziehungen von Personen und der Berichterstattungs- und Kommunikationsmittel — aller Personen, die für Flaggenstaaten Besichtigungen oder Inspektionen durchführen oder daran beteiligt sind, sowie aller sonstigen an der Durchführung von Inspektionen mitwirkenden Personen, die nicht ausschließlich für die zuständige Behörde des Mitgliedstaats tätig sind und die an der Durchführung von Überprüfungen, die keine vorgeschriebenen Besichtigungen oder Flaggenstaat-Inspektionen sind, mitwirken können, präzisiert werden. Mit Hilfe des Qualitätsmanagementsystems sollte sichergestellt werden, dass die Aufgaben, die anerkannten Organisationen im Rahmen der Richtlinie 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates übertragen werden, im Einklang mit den Anweisungen des Flaggenstaats durchgeführt werden, und es sollte die hierzu erforderlichen Kontrollmaßnahmen einschließen. Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um Interessenkonflikte der betreffenden Personen im Zusammenhang mit den von ihnen auszuführenden Tätigkeiten zu vermeiden, damit die Unabhängigkeit dieser Personen gewährleistet ist.
Gemäß der Richtlinie 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Flaggenstaatverwaltungen der Mitgliedstaaten über ein…
Die Mitgliedstaaten setzen ein Qualitätsmanagementsystem für die operativen Teile der Tätigkeiten ihrer Verwaltung mit Bezug zu den Flaggenstaatpflichten um und…
Um die wirksame Umsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen und das Funktionieren des Hafenstaatkontrollsystems der Union insgesamt gemäß der Verordnung (EG)…
Die Richtlinie 2009/21/EG findet auf das Übereinkommen der IMO Anwendung. In jedem Fall könnten die Mitgliedstaaten ein Qualitätsmanagementsystem für die…
Artikel 30 erhält folgende Fassung: Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und der Leistung der Mitgliedstaaten Um die wirksame Umsetzung dieser Richtlinie…
Darüber hinaus sollte die Qualität von Verwaltungsverfahren in Übereinstimmung mit den Normen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.