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Flaggenstaat-Besichtiger sind von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten zur Besichtigung und Zertifizierung von Schiffen ermächtigte Besichtiger. Diese Besichtiger können von anderen Personen unterstützt werden, etwa von Personen, die für die Inspektion von Funkanlagen zuständig sind. Diese Personen sollten jedoch keine Techniker einschließen, die an der Wartung von Rettungsmitteln beteiligt sind, oder Besichtiger, die nicht unmittelbar an der Besichtigung der Handelsflotte beteiligt sind.
„Flaggenstaat-Besichtiger“ einen ausschließlich für die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats tätigen und von ihr ordnungsgemäß ermächtigten öffentlichen…
Die in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Besichtigungen werden ausschließlich von den Besichtigern der Verwaltung des Flaggenstaates selbst oder denen einer…
Sie stellen sicher, dass ein Besichtiger, der für eine anerkannte Organisation tätig ist, dieselben Aufgaben wie Flaggenstaat-Besichtiger wahrnehmen kann, wenn…
‚Flaggenstaat-Besichtiger‘ einen ausschließlich für die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats tätigen und von ihr ordnungsgemäß ermächtigten öffentlichen…
Jeder Mitgliedstaat sorgt für eine entsprechende Aufsicht über die Tätigkeiten von Flaggenstaat-Besichtigern, Flaggenstaat-Inspektoren und sonstigen an der…
Die Mitgliedstaaten können unbeschadet der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften den Flaggenstaat-Besichtigern und Flaggenstaat-Inspektoren, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.