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Um seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen, sollte ein Flaggenstaat nach Abschnitt 22 des III-Codes alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass Schiffe, die zum Führen seiner Flagge berechtigt sind, und Personen, die seiner Hoheitsgewalt unterstehen, internationale Vorschriften und Normen einhalten. Insbesondere nimmt Abschnitt 22.2 Bezug auf Inspektionen, ob der tatsächliche Zustand des Schiffs und seiner Besatzung den mitgeführten Zeugnissen entspricht. Die Häufigkeit solcher Inspektionen sollte von den Mitgliedstaaten entweder auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes oder ihrer eigenen Verfahren und Anweisungen, einschließlich quantitativer oder qualitativer Kriterien, festgelegt werden.
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Schiffe, die zum Führen ihrer Flagge berechtigt sind, den internationalen…
Die Verwaltungen der Mitgliedstaaten sollten zur Erfüllung ihrer Flaggenstaatpflichten auf angemessene Ressourcen zurückgreifen können, die der Größe und der…
Alle Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den in den IMO-Übereinkommen festgelegten Zuständigkeiten und Pflichten in Bezug auf…
Während es in erster Linie Aufgabe des Flaggenstaats ist zu kontrollieren, ob Schiffe den international vereinbarten Normen für die Sicherheit, die Verhütung…
Die Kontrolle, ob Schiffe international vereinbarte Normen für die Sicherheit, die Verhütung von Verschmutzung und die Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord…
In Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten und in Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Übereinkommen gewährleisten die Mitgliedstaaten, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.