RICHTLINIE (EU) 2024/3237 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass geeignete und wirksame Mechanismen für die Durchsetzung oder die Rückerstattung von Geldstrafen und Geldbußen vorhanden sind.
Erwägungsgrund 41 32024L3237
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