Erwägungsgrund 16 32014R0910
Sicherheitsniveaus sollten den Grad der Vertrauenswürdigkeit eines elektronischen Identifizierungsmittels hinsichtlich der Feststellung der Identität einer Person beschreiben und damit Gewissheit schaffen, dass es sich bei der Person, die eine bestimmte Identität beansprucht, tatsächlich um die Person handelt, der diese Identität zugewiesen wurde. Das Sicherheitsniveau hängt vom Grad der Vertrauenswürdigkeit ab, den das elektronische Identifizierungsmittel hinsichtlich der beanspruchten oder behaupteten Identität einer Person gewährleistet, wobei Prozesse (beispielsweise Identitätsnachweis und -überprüfung, Authentifizierung), Verwaltungstätigkeiten (beispielsweise die elektronische Identifizierungsmittel ausstellende Einrichtung, Verfahren zur Ausstellung dieser Mittel) und durchgeführte technische Überprüfungen berücksichtigt werden. Es existiert eine Reihe technischer Definitionen und Beschreibungen von Sicherheitsniveaus als Ergebnis der von der Union finanzierter Großpilotprojekte, der Normung und internationaler Tätigkeiten. Insbesondere das Großpilotprojekt STORK und die ISO-Norm 29115 beziehen sich unter anderem auf die Niveaus 2, 3 und 4, die so weit wie möglich bei der Festlegung technischer Mindestanforderungen, Normen und Verfahren für die Sicherheitsniveaus „niedrig“, „substanziell“ und „hoch“ im Sinne dieser Verordnung berücksichtigt werden sollten, wobei die kohärente Anwendung dieser Verordnung — insbesondere hinsichtlich des Sicherheitsniveaus „hoch“ in Bezug auf den Identitätsnachweis für die Ausstellung qualifizierter Zertifikate — sichergestellt werden sollte. Die festgelegten Anforderungen sollten technologieneutral sein. Es sollte möglich sein, die erforderlichen Sicherheitsanforderungen durch verschiedene Technologien zu erreichen.