Erwägungsgrund 26 32019L0001
Damit die für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Ressourcen verfügen, könnten verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen werden, so beispielsweise eine Finanzierung aus alternativen Quellen, bei denen es sich nicht um den öffentlichen Haushalt handelt.