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Eine weitere irreführende Geschäftspraktik, die unter allen Umständen verboten werden und deshalb in die Liste in Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG aufgenommen werden sollte, ist das Treffen einer Umweltaussage zum gesamten Produkt oder zur gesamten Geschäftstätigkeit des Gewerbetreibenden, wenn sie sich tatsächlich nur auf einen bestimmten Aspekt des Produkts oder einen konkreten, nicht repräsentativen Teil der Geschäftstätigkeit des Gewerbetreibenden bezieht. Dieses Verbot fände beispielsweise Anwendung, wenn ein Produkt als „mit Recyclingmaterial hergestellt“ vermarktet wird, um den Eindruck zu erwecken, dass das gesamte Produkt aus Recyclingmaterial besteht, obwohl tatsächlich nur die Verpackung aus Recyclingmaterial besteht, oder wenn ein Gewerbetreibender den Eindruck erweckt, dass er ausschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen nutzt, obwohl für zahlreiche seiner Anlagen nach wie vor fossile Brennstoffe genutzt werden. Dementsprechend sollte das Verbot einen Gewerbetreibenden nicht daran hindern, Umweltaussagen in Bezug auf seine gesamte Geschäftstätigkeit zu machen“ sofern diese Aussagen genau und überprüfbar sind und den Nutzen für die Umwelt nicht übertrieben darstellen, was im zweiten dieser Beispiele der Fall wäre, würde der Händler für seine gesamte Geschäftstätigkeit einen Rückgang der Nutzung fossiler Brennstoffe melden.
Es ist besonders wichtig, Aussagen zu verbieten, die sich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen begründen und wonach ein Produkt, also entweder eine…
Die Präsentation von Anforderungen, die für alle Produkte in der entsprechenden Produktkategorie, einschließlich eingeführter Produkte, nach Unionsrecht…
Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG sollte darüber hinaus dahingehend geändert werden, dass allgemeine Umweltaussagen ohne eine anerkannte hervorragende…
Eine weitere möglicherweise irreführende Geschäftspraktik, die in die spezifischen Praktiken in Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2005/29/EG aufzunehmen ist,…
Eine weitere Praktik, die nach Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG verboten werden sollte, ist die falsche Behauptung, dass eine Ware in Bezug auf die…
Umweltaussagen, insbesondere klimabezogene Aussagen, beziehen sich zunehmend auf die künftige Leistung in der Form eines Übergangs zu CO2- oder Klimaneutralität…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.