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Um die einheitliche Anwendung der Richtlinie 2009/65/EG sicherzustellen, sollte klargestellt werden, dass die darin festgelegten Übertragungsregelungen für alle in Anhang II der genannten Richtlinie aufgeführten Funktionen und für die in Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie aufgeführte Liste der Nebendienstleistungen gelten.
Aufträge, die sowohl Dienstleistungen gemäß Anhang I als auch solche des Anhangs II der Richtlinie 2009/81/EG umfassen, unterliegen den Vorschriften dieser…
Um die einheitliche Anwendung der Richtlinie 2011/61/EU sicherzustellen, sollte klargestellt werden, dass die darin festgelegten Übertragungsregelungen für alle…
Der einleitende Teil erhält folgende Fassung: „Verwaltungsgesellschaften, die beabsichtigen, eine oder mehrere der in Anhang II genannten Aufgaben oder die in…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von Artikel 10 Absatz 6 und Artikel 16 Absatz 8 des Anhangs II, Artikel 2 des Anhangs III und…
Für die Anwendung dieser Richtlinie auf in ihren Anwendungsbereich fallende Dienstleistungsaufträge und zur Beobachtung sollten die Dienstleistungen in…
Um die Kompatibilität und Verwendbarkeit solcher Dienste auf Gemeinschaftsebene zu gewährleisten, müssen technische Spezifikationen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.