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Eine Übertragung kann eine effiziente Verwaltung von Wertpapierbeständen und die Beschaffung des erforderlichen Fachwissens in einem bestimmten geografischen Markt oder einer bestimmten Anlageklasse ermöglichen. Es ist jedoch wichtig, dass die Aufsichtsbehörden über aktuelle Informationen zu den wichtigsten Elementen der Übertragungsvereinbarungen verfügen. Um einen zuverlässigen Überblick über die Übertragungstätigkeiten in der Union zu erhalten, sollten die Verwaltungsgesellschaften den zuständigen Behörden regelmäßig Informationen über Übertragungsvereinbarungen übermitteln, die die Übertragung von Funktionen kollektiver oder Ermessensspielraum unterliegender Portfolioverwaltung oder von Funktionen des Risikomanagements umfassen. Die Verwaltungsgesellschaften sollten daher in Bezug auf jeden von ihnen verwalteten OGAW Informationen über die Beauftragten, die Liste und die Beschreibung der übertragenen Tätigkeiten, die Höhe und den prozentualen Anteil der Vermögenswerte der verwalteten OGAW, die Gegenstand der Übertragungsvereinbarungen für die Portfolioverwaltungsfunktion sind, eine Beschreibung, wie die Verwaltungsgesellschaft den Beauftragten beaufsichtigt, überwacht und kontrolliert, Informationen über die Weiterübertragungsvereinbarungen und das Datum des Beginns und des Auslaufens der Übertragungs- und Weiterübertragungsvereinbarungen übermitteln. Aus Gründen der Klarheit sollte präzisiert werden, dass die erhobenen Daten über den Betrag und den prozentualen Anteil der Vermögenswerte der verwalteten OGAW, die Gegenstand der Übertragungsvereinbarungen für die Portfolioverwaltungsfunktionen sind, dem Zweck dienen, einen besseren Überblick über die Funktionsweise der Übertragung zu erhalten, und für sich genommen kein Beweisindikator bei der Beurteilung der Angemessenheit der Substanz- oder Risikomanagementvorkehrungen oder der Wirksamkeit der Aufsichts- oder Kontrollvorkehrungen auf der Ebene des Verwalters sind. Diese Informationen sollten den zuständigen Behörden im Rahmen der Regelung für die aufsichtliche Berichterstattung gemäß der Richtlinie 2009/65/EG übermittelt werden.
in Bezug auf jeden OGAW, der von der OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird oder den sie zu verwalten beabsichtigt, aa)eine kurze Beschreibung der…
Eine Übertragung kann eine effiziente Verwaltung von Wertpapierbeständen und die Beschaffung des erforderlichen Fachwissens in einem bestimmten geografischen…
Solide Regeln für Übertragungen, die Gleichbehandlung der Verwahrstellen, eine kohärente aufsichtliche Berichterstattung, insbesondere durch die Beseitigung von…
Um die Rechtsrahmen der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU in Bezug auf die Übertragung von Funktionen anzugleichen, sollten OGAW-Verwaltungsgesellschaften…
Im Hinblick auf sichere Datenverarbeitungsverfahren und die Dokumentationspflicht für alle OGAW-Transaktionen sollte die Verwaltungsgesellschaft über…
Nach der Richtlinie 2009/65/EG müssen Verwaltungsgesellschaften sicherstellen, dass für jedes Portfoliogeschäft im Zusammenhang mit OGAW Ursprung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.