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Insbesondere sollten Abwicklungsinstrumente nur dann angewandt werden, wenn das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen nicht im regulären Insolvenzverfahren liquidiert werden kann, ohne dass dadurch der Schutz der Versicherungsnehmer, Begünstigten und Anspruchsberechtigten übermäßig beeinträchtigt, oder das Finanzsystem destabilisiert würde oder die rasche Übertragung und Fortführung kritischer Funktionen verhindert würden, und wenn nach vernünftigem Ermessen keine Aussicht auf eine alternative Lösung unter Einbeziehung der Privatwirtschaft besteht, wie sie etwa eine Kapitalerhöhung durch die vorhandenen Anteilseigner oder durch Dritte darstellen würde, die ausreichen würde, um die Existenzfähigkeit des Unternehmens vollständig wiederherzustellen, ohne dass sich dies auf bestehende Versicherungs- oder Rückversicherungsforderungen auswirken würde. Sicherungssysteme für Versicherungen, die für ein Unternehmen gelten, das die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren oder eine Abwicklung erfüllt, sollten bei der Feststellung, ob die Anwendung von Abwicklungsinstrumenten im öffentlichen Interesse erforderlich ist, berücksichtigt werden. Jeder sich aus einer Abwicklungsmaßnahme ergebende Eingriff in die Rechte von Anteilseignern und Gläubigern sollte mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) vereinbar sein. Insbesondere wenn Gläubiger derselben Klasse im Zuge einer Abwicklungsmaßnahme unterschiedlich behandelt werden, sollte eine solche unterschiedliche Behandlung aus Gründen des öffentlichen Interesses gerechtfertigt sein, in einem angemessenen Verhältnis zu den bekämpften Risiken stehen und weder direkt noch indirekt aus Gründen der Staatsangehörigkeit diskriminierend sein.
Die Einschränkungen der Anteilseigner- und Gläubigerrechte sollten in Übereinstimmung mit Artikel 52 der Charta erfolgen. Die Abwicklungsinstrumente sollten…
Die Einschränkungen der Anteilseigner- und Gläubigerrechte sollten in Übereinstimmung mit Artikel 52 der Charta erfolgen. Die Abwicklungsinstrumente sollten…
Der Einsatz von Abwicklungsinstrumenten und -befugnissen könnte die Rechte von Anteilseignern und Gläubigern von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen…
Ein Eingriff in die Eigentumsrechte sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken für die Finanzstabilität stehen. Abwicklungsinstrumente sollten…
Bei der Anwendung von Abwicklungsinstrumenten und der Ausübung von Abwicklungsbefugnissen sollten die Abwicklungsbehörden alle geeigneten Maßnahmen ergreifen,…
Bei der Anwendung der Abwicklungsinstrumente bzw. der Ausübung der Abwicklungsbefugnisse sollten die Abwicklungsbehörden alle geeigneten Maßnahmen treffen, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.