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Innerhalb von zwei Jahren nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2034 bewertet die Kommission die Anwendung dieser Richtlinie und erstellt einen Bewertungsbericht über die im Hinblick auf die darin enthaltenen Ziele erreichten Fortschritte. Diese Bewertung umfasst auch eine Überprüfung der Funktionsweise von Artikel 13.