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Jeder Mitgliedstaat übermittelt der Kommission innerhalb von sechs Monaten nach jeder Wahl zum Europäischen Parlament Informationen über die Anwendung dieser Richtlinie in seinem Hoheitsgebiet. Der Bericht enthält statistische Daten über die Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament und – sofern verfügbar – insbesondere statistische Daten über die Teilnahme der aktiv und passiv Wahlberechtigten der Union sowie eine Zusammenfassung der zu ihrer Unterstützung getroffenen Maßnahmen.
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb eines Jahres nach jeder Wahl zum Europäischen Parlament Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie .
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb von 6 Jahren nach dem 24. Juni 2026 und danach alle 6 Jahre Bericht über die Anwendung…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb eines Jahres, nachdem in allen Mitgliedstaaten Kommunalwahlen auf der Grundlage der…
Das Europäische Parlament veröffentlicht nach Anhörung der Behörde innerhalb eines Jahres nach den Wahlen zum Europäischen Parlament einen Bericht über die…
Innerhalb von zwei Jahren nach jeder Wahl zum Europäischen Parlament sollte die Kommission einen öffentlichen Bericht über die Evaluierung und Überprüfung…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung alle fünf Jahre Bericht über die Anwendung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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