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Um ein Höchstmaß an Richtigkeit der offengelegten Informationen zu gewährleisten, sollte einige Elemente des Berichts über Solvabilität und Finanzlage einer Prüfung unterzogen werden. Diese Prüfungspflicht sollte sich zumindest auf die nach den Bewertungskriterien der Richtlinie 2009/138/EG bewertete Bilanz erstrecken.
Die Mitgliedstaaten können den Umfang der in Absatz 1 genannten Prüfungspflicht auf andere Elemente des Berichts über Solvabilität und Finanzlage ausweiten.
Liegt ein in Artikel 256 Absatz 2 genannter Einzelbericht über Solvabilität und Finanzlage vor, so muss die für ein verbundenes Versicherungs- oder…
Nach der Richtlinie 2009/138/EG müssen mittels des Berichts über Solvabilität und Finanzlage mindestens einmal jährlich wesentliche Informationen offengelegt…
Folgender Artikel wird eingefügt: Bericht über Solvabilität und Finanzlage: Prüfungspflicht 1. Bei Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die keine…
Bei der Bewertung der Finanzlage von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sollten solide wirtschaftliche Grundsätze angewandt und die von den…
Die regelmäßige Überprüfung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs mit Blick auf das eigene Risikoprofil sollte daher fester Bestandteil der Geschäftsstrategie eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.