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Die Bestimmung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve hat erhebliche Auswirkungen auf die Solvabilität, insbesondere von Lebensversicherungsunternehmen mit langfristigen Verbindlichkeiten. Um eine Störung des bestehenden Versicherungsgeschäfts zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang zur neuen Extrapolationsmethode zu ermöglichen, ist ein Mechanismus zur schrittweisen Einführung vorzusehen. Dieser Mechanismus zur schrittweisen Einführung sollte darauf abzielen, Marktstörungen zu vermeiden, und sollte einen transparenten Pfad hin zur endgültigen Extrapolationsmethode vorsehen.
der Verwendung der Volatilitätsanpassung für die maßgebliche risikofreie Zinskurve gemäß Artikel 77d;
Bei der Festlegung der in Artikel 77 Absatz 2 genannten maßgeblichen risikofreien Zinskurve wird auf Informationen zurückgegriffen, die sich aus einschlägigen…
Bei der Bestimmung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve sollten sich die Verwendung von Informationen aus einschlägigen Finanzinstrumenten und die Fähigkeit…
Die maßgebliche risikofreie Zinskurve sollte eine künstliche Volatilität der versicherungstechnischen Rückstellungen und anrechnungsfähigen Eigenmittel…
Um ein prozyklisches Anlageverhalten zu vermeiden, sollte es Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gestattet sein, die maßgebliche risikofreie…
Artikel 77a erhält folgende Fassung: Extrapolation der maßgeblichen risikofreien Zinskurve (1) Bei der Festlegung der in Artikel 77 Absatz 2 genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.