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Aufgrund der in den letzten Jahren auf den Märkten beobachteten Entwicklungen ist es notwendig geworden, extrem niedrige und negative Zinssätze in der Versicherungsaufsicht angemessen widerzuspiegeln. Dies sollte durch eine Neukalibrierung des Untermoduls Zinsrisiko erreicht werden, um dem Bestehen eines negativen Zinsumfelds Rechnung zu tragen. Gleichzeitig sollte die anzuwendende Methode nicht zu unrealistisch starken Rückgängen beim liquiden Teil der Kurve führen, was sich durch die Festlegung einer expliziten Untergrenze für negative Zinssätze vermeiden ließe. Entsprechend der Entwicklung der Zinssätze sollte die Kommission bestrebt sein, eine Untergrenze einzuführen, die eher laufzeitabhängig als fest ist, soweit die verfügbaren Marktdaten eine robuste risikobasierte Kalibrierung dieser Laufzeitabhängigkeit ermöglichen.
Die Kommission erlässt im Einklang mit Artikel 301a delegierte Rechtsakte, in denen Folgendes festgelegt wird: Für die Zwecke von Unterabsatz 1 Buchstabe c…
Folgende Unterabsätze werden angefügt: „Für die Zwecke von Unterabsatz 1 Buchstabe c dieses Absatzes tragen die Methoden, Annahmen und Standardparameter für das…
Entsprechend den jüngsten Entwicklungen beim Risikomanagement im Rahmen der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher, des International Accounting…
Angesichts des anhaltenden Niedrigzinsumfelds und um Stellen, die Finanzinstrumente umsetzen, nicht unangemessen zu benachteiligen, sollte es — sofern eine…
Unter außergewöhnlichen Umständen, welche den Ausschluss bestimmter Risikopositionen gegenüber Zentralbanken von der Verschuldungsquote rechtfertigen, und zur…
Die Bestimmung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve hat erhebliche Auswirkungen auf die Solvabilität, insbesondere von Lebensversicherungsunternehmen mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.