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Die Aufsichtsbehörden sollten die nötigen Befugnisse haben, damit sie die Solvabilität bestimmter Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen unter außergewöhnlichen Umständen wie bei widrigen Wirtschafts- oder Marktereignissen, die sich auf einen Großteil oder die Gesamtheit des Versicherungs- und Rückversicherungsmarkts auswirken, bewahren und so die Versicherungsnehmer schützen und die Finanzstabilität erhalten können. Zu diesen Befugnissen sollte die Möglichkeit gehören, Ausschüttungen an Anteilseigner und andere nachrangige Gläubiger eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens einzuschränken oder auszusetzen, bevor es tatsächlich zur Nichtbedeckung der Solvenzkapitalanforderung kommt. Diese Befugnisse sollten auf Einzelfallbasis angewandt werden, gemeinsamen risikobasierten Kriterien entsprechen und keine Beeinträchtigung des Funktionierens des Binnenmarkts mit sich bringen.
Die Solvabilität eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, das Tochterunternehmen einer Versicherungsholdinggesellschaft oder eines…
Auf eine Verschlechterung der Finanzlage eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens oder die Nichteinhaltung regulatorischer Anforderungen durch…
Den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten sollten daher alle erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, damit sie die geordnete Ausübung der Tätigkeit der…
Wenn Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mit besonders verwundbaren Profilen, wie beispielsweise Unternehmen mit liquiden Verbindlichkeiten, mit…
Den Aufsichtsbehörden sollten Instrumente an die Hand gegeben werden, um das Eintreten von Risiken für die Finanzstabilität auf den Versicherungsmärkten zu…
Da selbst eine vorübergehende Beschränkung oder Aussetzung der Ausschüttung von Dividenden und anderen Boni die Rechte der Anteilseigner und anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.