Richtlinie (EU) 2025/2205 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2025 über den Führerschein, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Führerscheine sollten nach der Art der Fahrzeuge, für die die Fahrerlaubnis vermerkt ist, in Klassen eingeteilt werden. Diese Klasseneinteilung sollte in klarer und kohärenter Weise erfolgen, wobei die technischen Merkmale der betreffenden Fahrzeuge und die für ihr Führen erforderlichen Fähigkeiten uneingeschränkt zu beachten sind.
Erwägungsgrund 17 32025L2205Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen