Erwägungsgrund 10 32025L2205
Der digitale Wandel ist eine der Prioritäten der Union. Im Straßenverkehr trägt er dazu bei, die verbleibenden administrativen Hindernisse für die Freizügigkeit zu beseitigen, z. B. hinsichtlich der Zeit, die für die Ausstellung des physischen Führerscheins erforderlich ist. Daher sollte ein gesonderter unionsweiter Standard für in der Union ausgestellte digitale Führerscheine festgelegt werden. Um die Digitalisierung zu erleichtern, sollten digitale Führerscheine das Standardformat sein, die den Bewerbern mit Wirkung ab dem Tag 54 Monate nach dem Tag des Erlasses des ersten der für die Einführung digitaler Führerscheine erforderlichen Durchführungsrechtsakte ausgestellt werden, unbeschadet des Rechts der Bewerber, den Führerschein entweder in physischem Format oder in beiden Formaten über denselben Antrag gleichzeitig zu erhalten. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, digitale Führerscheine vor dem Tag auszustellen, an dem das digitale Format zum Standardformat wird.