Erwägungsgrund 20 32025L2205
Das Mindestalter der Bewerber für die verschiedenen Führerscheinklassen sollte auf Unionsebene festgelegt werden. Allerdings sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, eine höhere Altersgrenze für das Führen bestimmter Fahrzeugklassen vorzusehen, um die Straßenverkehrssicherheit weiter zu verbessern. Für bestimmte Klassen und in Ausnahmefällen sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, niedrigere Altersgrenzen vorzusehen, um nationalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, insbesondere im Hinblick auf das Führen von Feuerwehr-, Katastrophenschutz- und Rettungsfahrzeugen sowie von Fahrzeugen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genutzt werden.