Erwägungsgrund 4 32025R2457
Als Teil der Umsetzung des Ansatz „Ein Stoff, eine Bewertung“ wurden in den Vorschlag für eine Verordnung über die Änderung der Arzneimittelvorschriften der Union Bestimmungen aufgenommen, mit denen der Europäischen Arzneimittel-Agentur ein Mandat für die Entwicklung und die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Bewertungsmethoden, Standardformaten und kontrollierten Vokabularen, für den Austausch von Daten und Informationen über Chemikalien und im Hinblick auf neue Verfahren zur Sicherstellung der Kohärenz wissenschaftlicher Gutachten erteilt wird.