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Um die Kosten weiter zu senken und den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Gründung von Gesellschaften, einschließlich der Verfahrensdauer, zu verringern und die Expansion von Gesellschaften im Binnenmarkt, insbesondere von KMU, zu erleichtern, sollte der Grundsatz der einmaligen Erfassung im Bereich des Gesellschaftsrechts weiter ausgeweitet werden. Dieser Grundsatz wird in der Union bereits gut anerkannt, einschließlich in der Mitteilung der Kommission vom 9. März 2021 mit dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“, und zwar als Mittel, um öffentlichen Verwaltungen den grenzüberschreitenden Austausch von Daten und Nachweisen zu ermöglichen, und wird in verschiedenen Bereichen angewandt, wie etwa dem technischen System für den automatisierten Austausch von Nachweisen zwischen zuständigen Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten nach der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates .
Um die Kosten und den Verwaltungsaufwand sowie die Verfahrensdauer für die Gesellschaften zu senken, sollten die Mitgliedstaaten im Bereich des…
Um die Kosten zu senken und die Dauer der Verfahren zu verkürzen sowie den Verwaltungsaufwand für die Gesellschaften zu verringern, sollten die Mitgliedstaaten…
Um Gesellschaften und insbesondere KMU zu helfen, ihre Geschäftstätigkeiten leichter grenzüberschreitend auszuweiten, sollte der Grundsatz der einmaligen…
Um die Nutzung von Online-Verfahren weiter zu vereinfachen, sollte die vorliegende Verordnung gemäß dem Grundsatz der einmaligen Erfassung die Grundlage für die…
Die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung bringt mit sich, dass von Gesellschaften nicht verlangt wird, den Behörden ein und dieselbe Information…
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den Grundsatz der einmaligen Erfassung in ihrer öffentlichen Verwaltung anzuwenden und die Weiterverwendung von Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.