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Der Zugang zu verlässlichen Gesellschaftsinformationen aus den Registern und deren Verwendung werden nach wie vor durch Hindernisse in grenzüberschreitenden Situationen behindert. Erstens sind Gesellschaftsinformationen, die von Nutzern, einschließlich Gesellschaften und Behörden, gesucht werden, in nationalen Registern oder auf grenzüberschreitender Ebene über das System der Registervernetzung noch nicht ausreichend verfügbar. Zweitens wird die Verwendung solcher Gesellschaftsinformationen in grenzüberschreitenden Situationen, einschließlich in Verwaltungsverfahren vor nationalen Behörden oder Organen und Einrichtungen der Union, in Gerichtsverfahren oder bei der Errichtung grenzüberschreitender Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen, nach wie vor durch zeitraubende und teure Verfahren und Anforderungen, einschließlich der Notwendigkeit einer Apostille oder Übersetzung von Gesellschaftsdokumenten, behindert.
Gesellschaften stoßen häufig auf Schwierigkeiten und administrative Hindernisse bei der Verwendung von Gesellschaftsinformationen, die bereits in ihrem…
Um die Transparenz und das Vertrauen der Gesellschaften in den Binnenmarkt zu erhöhen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Dritte im Geschäftsverkehr mit…
Während Informationen über grenzüberschreitende Zweigniederlassungen von EU-Kapitalgesellschaften bereits über das System der Registervernetzung verfügbar sind,…
Alle Interessenträger, einschließlich Gesellschaften, Behörden und der breiten Öffentlichkeit, müssen sich für Geschäftszwecke oder in Verwaltungs- oder…
Aufgrund unterschiedlicher Verfahren in den Mitgliedstaaten gibt es nach wie vor technische Hindernisse für den breiten Zugang zu Informationen des öffentlichen…
Es liegt auf der Hand, dass Bürger und Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Unkenntnis der nationalen Vorschriften und Verwaltungssysteme, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.