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Gesellschaften stoßen häufig auf Schwierigkeiten und administrative Hindernisse bei der Verwendung von Gesellschaftsinformationen, die bereits in ihrem nationalen Unternehmensregister verfügbar sind, in grenzüberschreitenden Situationen, einschließlich gegenüber zuständigen Behörden oder in Gerichtsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat. Die im Unternehmensregister eines Mitgliedstaats verfügbaren Gesellschaftsdaten werden in einem anderen Mitgliedstaat häufig nicht ohne aufwendige Förmlichkeiten, die Kosten und Verzögerungen verursachen, anerkannt. Um grenzüberschreitende Tätigkeiten im Binnenmarkt zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten daher sicherstellen, dass für beglaubigte Kopien von Dokumenten und Informationen, die sich auf Gesellschaften beziehen und aus Registern erlangt wurden, keine Legalisation oder ähnliche Förmlichkeit, wie etwa eine Apostille, verlangt wird. Der gleiche Ansatz sollte auch für Dokumente und Informationen, die über das System der Registervernetzung ausgetauscht werden, wie etwa Vorabbescheinigungen, sowie für notarielle Urkunden oder Verwaltungsdokumente für Verfahren im Anwendungsbereich dieser Richtlinie gelten, die in einem grenzüberschreitenden Kontext verwendet werden. Zu diesen Verfahren gehören die Gründung von Gesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat, grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen.
Der Zugang zu verlässlichen Gesellschaftsinformationen aus den Registern und deren Verwendung werden nach wie vor durch Hindernisse in grenzüberschreitenden…
Im Interesse der Transparenz und des Schutzes der Interessen der Arbeitnehmer, der Gläubiger und von Minderheitsgesellschaftern, sowie zur Förderung des…
Um die Transparenz und das Vertrauen der Gesellschaften in den Binnenmarkt zu erhöhen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Dritte im Geschäftsverkehr mit…
Um zu gewährleisten, dass kohärente und aktuelle Informationen über Gesellschaften in der Union zur Verfügung stehen, und die Transparenz weiter zu erhöhen,…
Zwar führen alle Mitgliedstaaten bis zu einem gewissen Grad eine Ex-ante-Prüfung von Gesellschaftsdokumenten und -informationen durch, bevor diese in Register…
Der grenzübergreifende Zugang zu Informationen über Gesellschaften und ihre Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten lässt sich nur verbessern, wenn alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.