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Die Einführung von Standards für die Kontrolle der Identität sowie der Rechtsfähigkeit der Personen, die eine Gesellschaft gründen, eine Zweigniederlassung eintragen oder Dokumente oder Informationen online einreichen, durch die Richtlinie (EU) 2019/1151 war ein wichtiger erster Schritt. Nun müssen weitere Schritte zur Verbesserung der Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit von Gesellschaftsinformationen in Registern erfolgen, um ihre Verwendung in grenzüberschreitenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu erleichtern.
Die Richtlinie (EU) 2017/1132 enthält Maßnahmen, die nicht nur sicherstellen sollen, dass Gesellschaftsinformationen offengelegt werden, sondern auch, dass sich…
Um gegen Betrug und Unternehmensidentitätsdiebstahl vorzugehen und um Garantien für die Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit der in den nationalen Registern…
Durch die Möglichkeit, die Gründung von Gesellschaften, die Eintragung von Zweigniederlassungen sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen vollständig…
In der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates sind unter anderem Vorschriften für die Offenlegung von Gesellschaftsinformationen in…
Ferner sollten die Mitgliedstaaten Personen, die eine Gesellschaft gründen oder eine Zweigniederlassung eintragen möchten, unterstützen, indem sie bestimmte,…
die Vorschriften über die Eintragung von Zweigniederlassungen, einschließlich über die Online-Verfahren, auf die in den Artikeln 28a und 28b Bezug genommen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.