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Mit dieser Richtlinie wird der Zugang zu Entlastungssystemen für Anleger in allen Mitgliedstaaten harmonisiert, indem ein gemeinsames System der Entlastung an der Quelle und ein gemeinsames Schnellerstattungssystem vorgesehen werden; zugleich wird den Mitgliedstaaten dennoch weiterhin die Möglichkeit gelassen, unter bestimmten Bedingungen und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Entwicklung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten ihre nationalen Systeme der Entlastung an der Quelle beizubehalten, und der Zugang zu Entlastungssystemen in den Mitgliedstaaten gewährleistet. In jedem Fall könnten die betreffenden Mitgliedstaaten, die es beispielsweise für zweckmäßig halten, ihre Instrumente zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuermissbrauch zu stärken, je nach Risikobewertungskriterien die in dieser Richtlinie vorgesehenen Instrumente anwenden.
Verfügt ein Mitgliedstaat vor Inkrafttreten dieser Richtlinie über ein System der Entlastung an der Quelle oder ein Schnellerstattungssystem oder eine…
Um die Mitgliedstaaten besser in die Lage zu versetzen, Steuerbetrug und Steuermissbrauch zu verhindern und zu bekämpfen — was derzeit durch den allgemeinen…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Nutzung des Systems der Entlastung an der Quelle oder des Schnellerstattungssystems in Fällen zu…
Wenn die einschlägigen Anforderungen dieser Richtlinie für Zahlungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, nicht erfüllt sind oder der…
Angesichts dieser Unterschiede und auch des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sollten die Bestimmungen dieser Richtlinie in Bezug auf nationale Register…
Um als umfassend zu gelten, sollte ein nationales System der Entlastung an der Quelle eine Reihe von in dieser Richtlinie festgelegten zentralen Merkmalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.