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Wenn die einschlägigen Anforderungen dieser Richtlinie für Zahlungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, nicht erfüllt sind oder der betreffende Anleger dies wünscht, sollten die Mitgliedstaaten als Ausweichsystem zu den in dieser Richtlinie festgelegten Schnellverfahren Verfahren der Quellensteuerentlastung anwenden, die auf einem nationalen Standard-Erstattungssystem beruhen. Anleger, die Anspruch auf Entlastung haben, oder ihre bevollmächtigten Vertreter sollten überschüssige Quellensteuer, die in einem Mitgliedstaat erhoben wurde, nur dann zurückfordern können, wenn der zertifizierte Finanzintermediär nicht von dem System der Entlastung an der Quelle oder dem Schnellerstattungssystem Gebrauch gemacht hat.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Standard-Erstattungssystem besteht und anwendbar ist, wenn Anträge auf Entlastung, die in den Anwendungsbereich…
Verfügt ein Mitgliedstaat vor Inkrafttreten dieser Richtlinie über ein System der Entlastung an der Quelle oder ein Schnellerstattungssystem oder eine…
Zur Gewährleistung eines verhältnismäßigen Ansatzes sollte diese Richtlinie nur für die Verfahren zur Entlastung von überschüssigen Quellensteuern in jenen…
Um die Kapitalmarktunion wirksamer und wettbewerbsfähiger zu machen, sollten Verfahren zur Entlastung von überschüssigen Quellensteuern auf Erträge aus…
Mit dieser Richtlinie wird der Zugang zu Entlastungssystemen für Anleger in allen Mitgliedstaaten harmonisiert, indem ein gemeinsames System der Entlastung an…
Um die Mitgliedstaaten besser in die Lage zu versetzen, Steuerbetrug und Steuermissbrauch zu verhindern und zu bekämpfen — was derzeit durch den allgemeinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.