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Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die folgenden Handlungen, wenn sie vorsätzlich begangen werden, eine Straftat darstellen: Für die Zwecke dieses Artikels gelten Schiedsrichter und Schöffen als öffentliche Bedienstete.
Handlungen, bei denen jemand unmittelbar oder über eine Mittelsperson einem öffentlichen Bediensteten einen ungerechtfertigten Vorteil jedweder Art für ihn selbst oder für einen Dritten als Gegenleistung dafür verspricht, anbietet oder gewährt, dass dieser Bedienstete eine Diensthandlung oder eine Handlung in Ausübung seines Dienstes vornimmt oder unterlässt (Bestechung im öffentlichen Sektor);
Handlungen, bei denen ein öffentlicher Bediensteter unmittelbar oder über eine Mittelsperson für sich selbst oder für einen Dritten einen ungerechtfertigten Vorteil jedweder Art als Gegenleistung dafür fordert oder annimmt, dass er eine Handlung in Ausübung seines Dienstes vornimmt oder unterlässt, oder das Angebot oder Versprechen eines solchen Vorteils annimmt (Bestechlichkeit im öffentlichen Sektor).
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck „Bestechlichkeit im öffentlichen Sektor“ die Handlung eines öffentlichen Bediensteten, der unmittelbar oder…
Es ist notwendig, den Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Bestechung zu stärken und sicherzustellen, dass die Strafverfolgungs- und Anklagebehörden über wirksame…
Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als…
Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil…
Die Korruption, die in vielen Fällen auch mit betrügerischen Handlungen verbunden sein kann, stellt eine besonders ernste Bedrohung für die finanziellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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