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Als hochrangige Beamte sollten Personen verstanden werden, die wichtige Funktionen der Exekutive, der Verwaltung, der Legislative oder der Judikative ausüben. Solche Funktionen können die aktive Beteiligung an der Gestaltung oder Ausführung staatlicher Aufgaben, die Festlegung und Umsetzung von Politikmaßnahmen, die Durchsetzung von Gesetzen, das Vorschlagen oder die Umsetzung von Rechtsvorschriften, die Annahme und Umsetzung von Durchführungsvorschriften oder normativen Erlassen, die Beschlussfassung über Staatsausgaben und die Beschlussfassung über die Ernennung von Personen in wichtigen Funktionen der Exekutive, Verwaltung, Legislative oder Judikative sowie die Entscheidung in Gerichtsverfahren umfassen. Hochrangige Beamte können nationale Beamte wie Chefs von Zentral- und Regionalregierungen, Mitglieder von Zentral- und Regionalregierungen, stellvertretende Minister, Staatssekretäre, wichtige politische Berater, Leiter und Mitglieder eines persönlichen Büros oder Kabinetts eines Ministers, sofern ein solches eingerichtet wurde, sowie Mitglieder von Parlamentskammern, Mitglieder von Verfassungs- und Obersten Gerichten, den Generalstaatsanwalt und Mitglieder der Obersten Rechnungskontrollbehörden sowie das Kollegium der Kommissionsmitglieder der Europäischen Kommission und Mitglieder des Europäischen Parlaments umfassen.