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Nach dieser Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine nationale Strategie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption anzunehmen und zu veröffentlichen. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, die nationale Strategie in Absprache mit der Zivilgesellschaft, Korruptionsbekämpfungsstellen oder -organisationseinheiten, unabhängigen Sachverständigen, Forschern und anderen Interessenträgern zu entwickeln. Die nationale Strategie sollte den Bedürfnissen, Besonderheiten und Herausforderungen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen.