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Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass zumindest bestimmte schwere Verstöße gegen Rechtsvorschriften bei Handlungen, die ein öffentlicher Bediensteter in Ausübung seines Amtes durchführt oder unterlässt, Straftaten darstellen, wenn sie vorsätzlich begangen werden. Die Mitgliedstaaten können die Anwendung dieses Artikels auf bestimmte Kategorien von öffentlichen Bediensteten beschränken.
Die Straftat wurde von einem öffentlichen Bediensteten in Ausübung seines Amtes begangen;
die Straftat wurde von einem öffentlichen Bediensteten im Rahmen der Wahrnehmung seines Amtes begangen;
Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die folgenden Handlungen, wenn sie vorsätzlich begangen werden, eine Straftat…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgende Handlungen eine Straftat darstellen, wenn sie vorsätzlich begangen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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