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Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Handlungen, bei denen ein öffentlicher Bediensteter vorsätzlich einen Vermögensgegenstand, mit dessen Verwaltung er mittelbar oder unmittelbar betraut ist, zweckwidrig bindet, auszahlt, sich zueignet oder nutzt, eine Straftat darstellen, wenn dies entweder zum Vorteil dieses Bediensteten oder einer anderen Person oder eines anderen Rechtssubjekts geschieht oder wenn dadurch die finanziellen Interessen des betreffenden öffentlichen oder privaten Rechtssubjekts geschädigt werden.
Die Mitgliedstaaten können die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass Handlungen, bei denen eine Person, die für ein Unternehmen im privaten Sektor in leitender oder sonstiger Stellung tätig ist, vorsätzlich einen Vermögensgegenstand, mit dessen Verwaltung sie mittelbar oder unmittelbar betraut ist, zweckwidrig bindet, auszahlt, sich zueignet oder nutzt, eine Straftat darstellen, wenn dies entweder zum Vorteil dieser Person oder einer anderen Person oder eines anderen Rechtssubjekts geschieht oder wenn dadurch die finanziellen Interessen des betreffenden öffentlichen oder privaten Rechtssubjekts im Rahmen wirtschaftlicher, finanzieller oder geschäftlicher oder gewerblicher Tätigkeiten geschädigt werden.
Um sicherzustellen, dass öffentliche Bedienstete nicht vorsätzlich die finanziellen Interessen der betreffenden öffentlichen Einrichtung oder des betreffenden…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die vorsätzliche missbräuchliche Verwendung eine Straftat darstellt. Im Sinne…
Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten,…
Die finanziellen Interessen der Union können durch bestimmte Verhaltensweisen eines mit der Verwaltung von Mitteln oder Vermögenswerten betrauten öffentlichen…
wegen Amtsmissbrauchs als Inhaber eines öffentlichen Amtes, um sich selbst oder einer dritten Partei einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen und wodurch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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