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Die Analyse von Alternativen durch die Spielzeugindustrie gemäß Anhang II Teil III Nummer 4 Buchstabe c Ziffer ii der Richtlinie 2009/48/EG wurde vom SCHEER als unvollständig angesehen, da die Analyse nicht alle relevanten Szenarien abdeckte. Bei metallischem Cobalt in Komponenten von Metallspielzeug, die elektrischen Strom leiten sollen, in Spielzeug und Spielzeugkomponenten aus nichtrostendem Stahl, die Cobalt als Verunreinigung in Nickel enthalten, und in NdFeB-Magneten war die Beurteilung jedoch vollständig, und es wurden keine geeigneten alternativen Stoffe oder Gemische ermittelt.
Aus der Stellungnahme des SCHEER geht hervor, dass cobalthaltige Bestandteile von Metallspielzeug, die elektrischen Strom leiten sollen, als chemisch sicher…
In seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2022, berichtigt am 9. März 2023, stellte der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu…
Folgende Zeile wird in Anhang II Anlage A der Richtlinie 2009/48/EG eingefügt: „Cobalt CMR 1B In Spielzeug und Spielzeugteilen aus nichtrostendem Stahl als…
Der höchste Cobaltanteil als Nickelkontaminant wurde von der Spielzeugindustrie auf etwas mehr als 0,1 % in rostfreiem Stahl und 0,3 % in metallischen, nicht…
In Bezug auf Metallspielzeug wird bei der Analyse eines Kugellagers aus nichtrostendem Stahl nicht angemessen auf alle möglichen oralen Expositionsquellen aus…
Das Vorhandensein von Nickel und Kobalt in nichtrostendem Stahl und stromführenden Bauteilen in Spielzeugen wird vom Wissenschaftlichen Ausschuss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.